Besondere Form des Kirchgelds.
Beim Bau oder der Renovierung einer Kirche konnten Gläubige früher durch Zahlung einer Summe für sich selbst oder auch für ihre ganze Familie einen – dann entsprechend gekennzeichneten – Sitzplatz im Gotteshaus für eine bestimmte Zeit oder “auf ewig” (for evermore) erwerben, manchmal auch Bankgeld und Sitzgeld genannt. – Das früher von Zugezogenen von der jeweiligen Kirchengemeinde geforderte Einstandsgeld. – Die von Ausstellern bei einer Messe zu zahlende Gebühr an den Veranstalter, das Standgeld. – Von Städten erhobene Gebühr für einen Strassenhändler (street vendor: one who sells takeaway food [Imbissbude], newspapers [Zeitungsstand] or wares in public places). – Siehe Anzugsgeld, Ablassgeld, Gebührfreiplatz, Kirchgeld, Opfergeld, Peterspfennig, Pitch, Präsenzgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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