Pferdegeld (horse fee)

Auch in: EN

Kavalleriegeld: frühere Zwangsabgabe (mandatory levy) zur – Aufstellung (Rekrutierung, Formierung; recruitment) oder – laufendem Unterhalt von Heereseinheiten zu Pferde (Reiterei, Kavallerie; cavalry). – Abgabe, die früher den privaten Haltern von (Reit)Pferden vor allem in grossen Städten wie Berlin auferlegt wurde (Pferdesteuer; horse tax). – Bei Pferderennen (horse-racing) erhobene Abgabe, in der Regel als Zuschlag in den Eintrittspreis (admission charge) auf den Rennplatz eingerechnet. – Andere Bezeichnung für das Zugtiergeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Pferdegeld (horse fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/pferdegeld-horse-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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