Permissionsgeld (charter due)

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Wenn nicht anders definiert in früherer Zeit die Zahlung in Bargeld für die Urkunde, in welcher einem Reisenden – vor allem einem Kaufmann – freies und sicheres Geleit durch ein bestimmtes Gebiet zugesichert wurde; die Gebühr für einen Freibrief (charter; cart blanche). – Siehe Chausseegeld, Fussgeld, Geleitgeld, Schirmgeld, Schutzgeld, Torgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Permissionsgeld (charter due)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/permissionsgeld-charter-due/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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