Wenn nicht anders definiert in früherer Zeit die Zahlung in Bargeld für die Urkunde, in welcher einem Reisenden – vor allem einem Kaufmann – freies und sicheres Geleit durch ein bestimmtes Gebiet zugesichert wurde; die Gebühr für einen Freibrief (charter; cart blanche). – Siehe Chausseegeld, Fussgeld, Geleitgeld, Schirmgeld, Schutzgeld, Torgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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