In älteren Dokumenten gesagt von Bargeld oder Vermögensgegenständen, die – eine Braut bei der Heirat einbringt, – ehevertraglich jedoch ihr Eigentum bleibt (things a woman owned, apart from her dowry) und – von ihrem Mann als Sondergut verwaltet wird; von para = neben und phernē = Mitgift. – Siehe Brautgeld, Frauengeld, Hielichgeld, Kindergeld, Wittum.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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