Bei der Devisenzwangswirtschaft die Pflicht der Devisenbehörde, im voraus zeitlich abgestimmt nur jeweils so viele Devisen an Importeure abzugeben, wie Exporteure in dem betreffenden Fremdwährungsraum erlöst haben. – Siehe Andienungspflicht, Ausfuhrprämie, Belassungsquote, Devisenfreibetragsverfahren, Devisenvorleistung, Devisenzwangswirtschaft.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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