Parallel Banking (so oft auch zumeist im Deutschen, seltener bankentsprechender Sektor)
Gesetzlich errichtete und rechtlich einwandfrei verfasste Unternehmen, – die keine Banken sind, – trotzdem aber Finanzgeschäfte betreiben, indem sie – vor allem kurzfristige Mittel aufnehmen und diese – langfristig als Darlehn vergeben – also Fristentransformation betreiben – bzw. in von Insolvenz bedrohte Firmen leiten. Zu solchen Unternehmen zählen Hedge-Fonds und Structured Investment Vehicles. Diese Unternehmen werden bis anhin noch nicht von Aufsichtsbehörden überwacht. – Underground Banking, nämlich in die rechtmässigen weltweiten Finanzströme eingebundenes Geflecht von Finanzdienstleistungen, das weder gesetzlich noch aufsichtsrechtlich erlaubt ist. Das Verlustrisiko auf diesem Parallelmarkt ist sehr hoch. – Siehe BankenregulierungsParadoxon, Daimonion, Domizil-Verschleierung, Finanzinvestor, Frontrunning, Geheimtip, Geldwäsche, Ghettobanking, Geldtransfer-Vermittler, Geldwäsche, Gründungsschwindel, Kapitalmarkt, grauer, Obristen-Darlehn, Renditejagd, Peer-to-Peer Lending, Racheengel, Registriergeld, Remittance Services, Schattenbankbereich, Underground Banking, Winkelmakler. – Vgl. Finanzstabilitätsbericht 2012, S. 67 ff. (ausführliche Darstellung des Bereichs), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom März 2014, S. 15 ff. (ausführliche Darstellung; Übersichten; Literaturverweise).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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