Parallel Banking (so oft auch zumeist im Deutschen, seltener bankentsprechender Sektor)

Gesetzlich errichtete und rechtlich einwandfrei verfasste Unternehmen, – die keine Banken sind, – trotzdem aber Finanzgeschäfte betreiben, indem sie – vor allem kurzfristige Mittel aufnehmen und diese – langfristig als Darlehn vergeben – also Fristentransformation betreiben – bzw. in von Insolvenz bedrohte Firmen leiten. Zu solchen Unternehmen zählen Hedge-Fonds und Structured Investment Vehicles. Diese Unternehmen werden bis anhin noch nicht von Aufsichtsbehörden überwacht. – Underground Banking, nämlich in die rechtmässigen weltweiten Finanzströme eingebundenes Geflecht von Finanzdienstleistungen, das weder gesetzlich noch aufsichtsrechtlich erlaubt ist. Das Verlustrisiko auf diesem Parallelmarkt ist sehr hoch. – Siehe BankenregulierungsParadoxon, Daimonion, Domizil-Verschleierung, Finanzinvestor, Frontrunning, Geheimtip, Geldwäsche, Ghettobanking, Geldtransfer-Vermittler, Geldwäsche, Gründungsschwindel, Kapitalmarkt, grauer, Obristen-Darlehn, Renditejagd, Peer-to-Peer Lending, Racheengel, Registriergeld, Remittance Services, Schattenbankbereich, Underground Banking, Winkelmakler. – Vgl. Finanzstabilitätsbericht 2012, S. 67 ff. (ausführliche Darstellung des Bereichs), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom März 2014, S. 15 ff. (ausführliche Darstellung; Übersichten; Literaturverweise).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Parallel Banking (so oft auch zumeist im Deutschen, seltener bankentsprechender Sektor)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/parallel-banking-so-oft-auch-zumeist-im-deutschen-seltener-bankentsprechender-sektor/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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