Ordnungsgeld (fine)

Auch in: EN FR

Allgemein eine Zahlung, die eine natürliche oder juristische Person als Strafe für schuldhafte Verletzung von Bestimmungen (legal provisions: Gesetze, Verordnungen, Verfügungen, Richtlinien, Verhaltensvorschriften [etwa bei Gericht] usw.) zu leisten hat (money paid usually to superior authority as punishment for a crime or other offence). – In der Regel können Aufsichtsbehörden ein Ordnungsgeld verfügen. – Siehe Pönalgeld, Prokurationsgeld, Zwangsgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Ordnungsgeld (fine)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ordnungsgeld-fine/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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