Order, tagesgültige (day order)

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An der Börse ein Auftrag zum Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments oder eines Terminkontraktes, der am Ende des Tages, an dem er eingegeben wurde, automatisch verfällt (an order given to a stock broker that will only last until the close of trading on the day in which they were given to the broker). – Siehe Ausführung, vollständige, Daytrading, Fill-or-kill Order, Market-if-touched Order, Sell-PlusOrder, Tagesauftrag.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Order, tagesgültige (day order)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/order-tagesgultige-day-order/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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