Open Contract (so auch im Deutschen gesagt; mitunter auch offener Vertrag)

Allgemein ein standardisierter Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien, eine Leistung – etwa die Lieferung einer bestimmten Menge Rohöl – zu erbringen oder zu unterlassen. Der Kontrakt ist jedoch noch leer, das heisst, es wurde noch keine Lieferung getätigt. Oftmals werden solche Verträge an Dritte verkauft. – Siehe Aufsaugphase, Option, Terminspekulant.

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Merk, G. (Hrsg.): „Open Contract (so auch im Deutschen gesagt; mitunter auch offener Vertrag)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/open-contract-so-auch-im-deutschen-gesagt-mitunter-auch-offener-vertrag/ (Stand: 15.10.2022).

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