Offtake Agreement (so auch im Deutschen gesagt; seltener Abnahmevereinbarung)

Vertrag, aus dem eine Verpflichtung zur Zahlung auch dann entsteht, wenn die vereinbarte Lieferung (noch) nicht erfolgt (an agreement between a producer of a resource and a buyer of a resource to purchase portions of the producer’s future production). Häufig anzutreffen sind solche Verträge bei Firmen, die neue Energiequellen erschliessen, und wo sichergestellt werden soll, dass allfällige Funde auch auf dem Markt verkauft werden können (offtake agreements are often used in natural resource development, where the capital costs to extract the resource is considerable and the company wishes a guarantee that some of its product will be sold). – Entsprechende Verpflichtungen bergen ein sehr hohes Risiko; denn praktisch beteiligt sich der Abnehmer auch am Misserfolg einer Investition. Die Rechnungslegungs-Vorschriften verlangen daher eine besondere Erfassung dieser Risiken.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Offtake Agreement (so auch im Deutschen gesagt; seltener Abnahmevereinbarung)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/offtake-agreement-so-auch-im-deutschen-gesagt-seltener-abnahmevereinbarung/ (Stand: 15.10.2022).

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