Institute in Deutschland müssen seit Jahresbeginn 2007 einmal jährlich Befunde über das Eigenkapital, die Risikolage und das Risikomanagement veröffentlichen. Rechtsgrundlage ist § 26a KWG in Verbindung mit § 321 SolvV. – Siehe Berichtsschwelle. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 113 (freie Wahl des Publikationsweges; Ausnahmen).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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