Notlagenkredit

Notlagenkredite sind Kredite, die ein Land ausnahmsweise außerhalb des regulären Neuverschuldungsverbots seiner Schuldenbremse aufnehmen darf. Voraussetzung sind Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der staatlichen Kontrolle entziehen und die Finanzlage erheblich beeinträchtigen. Bei ihrer Aufnahme muss ein Tilgungsplan beschlossen werden. Die Ausnahme ist damit an eine qualifizierte Notlage und eine verbindliche Rückführung der zusätzlichen Verschuldung geknüpft.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Oktober 2025 , 16.10.2025 , PDF-S. 83. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/966566/referenceDoc/cdbe77c12deff13d3cf07f01032df69d.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Notlagenkredit“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/notlagenkredit/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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