Netto-Bewertungsaufwand eines Kreditinstituts

Der Netto-Bewertungsaufwand eines Kreditinstituts umfasst Ergebniswirkungen aus Wertberichtigungen sowie Zu- und Abschreibungen auf Buchforderungen und auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve. Einbezogen werden außerdem Erträge und Aufwendungen aus der Bildung und Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft sowie aus stillen Vorsorgereserven nach § 340f HGB. Aufgrund der handelsrechtlich zulässigen Überkreuzkompensation lässt sich aus dem Jahresabschluss nicht vollständig erkennen, in welchem Umfang stille Vorsorgereserven neu gebildet oder aufgelöst wurden.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – September 2026 , 21.09.2026 , PDF-S. 89. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1007720/referenceDoc/a9c78c09edfd858dd498d4acc17ce10d.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Netto-Bewertungsaufwand eines Kreditinstituts“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/netto-bewertungsaufwand-eines-kreditinstituts/ (Stand: 05.10.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com