Die Nachhaltigkeitsrücklage ist die finanzielle Reserve der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der vorübergehende Defizite gedeckt werden können. Der Beitragssatz wird erst angehoben, wenn die Rücklage andernfalls ihre gesetzlich festgelegte Mindesthöhe unterschreiten würde. Sie dient damit zugleich der Finanzierung kurzfristiger Fehlbeträge und der Sicherung der unterjährigen Liquidität. Ist die Rücklage weitgehend aufgebraucht, müssen verbleibende Finanzierungslücken insbesondere durch höhere Beitragssätze oder andere Einnahmen geschlossen werden.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – November 2025 , 20.11.2025 , PDF-S. 139. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/969648/referenceDoc/b08c373c873670dde8fd3a45c47f1c2f.