Nachfinanzierung (supplementary financial assistance)

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An einen Privathaushalt, ein Unternehmen oder an eine öffentliche Stelle gewährtes neues, zusätzliches Darlehn, nachdem der ursprünglich gewährte Kredit für das ins Auge gefasste Vorhaben nicht ausreichte. – In der Regel erhöhen die Banken bei der Nachfinanzierung ihre Anforderungen an die Besicherung des Anschlussdarlehns und handeln auch den Zinssatz neu aus.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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Gewichtete Kapitalkosten (WACC)

\[WACC=\frac{E}{D+E}r_E+\frac{D}{D+E}r_D(1-s)\]

Eigen- und Fremdkapitalkosten zu einem Unternehmenszinssatz zusammenführen.

Variablen: E Eigenkapital; D Fremdkapital; rE Eigenkapitalkosten; rD Fremdkapitalkosten; s Steuersatz.

Anwendung: Als Diskontierungszinssatz für Unternehmens- und Investitionsbewertungen.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Nachfinanzierung (supplementary financial assistance)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/nachfinanzierung-supplementary-financial-assistance/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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