Münzverträge (coin conventions)

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In früherer Zeit für den Handelsverkehr in Deutschland sehr wichtige Abmachungen zwischen den Inhabern eines Münzregals über die Angleichung bzw. gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Gold- und Silbermünzen, auch Münzkonventionen genannt. Solche Übereinkommen waren in der Regel nur von kurzer Dauer, weil die Beteiligten ständig den Münzfuss (standard of alloy: die Gewichtseinheit Edelmetall je Münze) änderten. – Siehe Geldkunde, Konventionsgeld, Münzcommis, Münzunion, lateinische, Münzunion, skandinavische, Numismatographie.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Münzverträge (coin conventions)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/munzvertrage-coin-conventions/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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