Eine 1865 zwischen Frankreich, Belgien, Italien, Griechenland und der Schweiz (from 1868 Greece and from 1889 Romania, also Austria, Bulgaria, Venezuela, Serbia, Montenegro, San Marino and the Papal State joined the union) getroffene vertragliche Vereinbarung (Convention Monétaire), in Bezug auf – den Feingehalt, – die Form, – das Gewicht und – die zulässige Fehlergrenzen einheitliche Münzen aus Gold und Silber in Umlauf zu geben. Die Mitglieder verpflichteten sich gleichzeitig zur wechselseitigen Annahme der Unionsmünzen. – Mehrere andere Staaten in Europa und Amerika prägten stillschweigend nach den Vorschriften der Münzunion, ohne aber förmliche Mitglieder des Vertrags zu werden. Die Erleichterung des Zahlungsverkehrs, ein gemeinsamer Münzumlauf sowie die Beseitigung von Wechselkursschwankungen waren zunächst die Ziele; eine einheitliche Weltwährung galt als Fernziel. – Die 1926 durch den Austritt Belgiens aufgelöste Union gilt heute als Vorläufer der am 1. Jänner 1999 begonnenen Europäischen Währungsunion mit dem EUR als gemeinsamer Währung. – Siehe Lator, Münzunion, skandinavische, Münzverträge.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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