Frühere Zuzahlung für den Lohn eines Handwerkers, der am ersten Tag der Woche, dem Montag, arbeitete. – Trotz vieler Bemühungen seitens der Zünfte, der Landesherren und sogar des Reichstags durch Edikt aus dem Jahr 1731, den sog. blauen Montag (blue Monday) abzuschaffen, hielt sich dieser Ruhetag bei manchen Handwerkern bis in die Neuzeit hinein, in Deutschland etwa bis heute bei Coiffeuren. Um Handwerksleistungen an einem Montag zu erhalten, musste daher ein teilweise sehr hohes Aufgeld bezahlt werden.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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