Mistrade ([englische Aussprache] so auch meistens im Deutschen gesagt; seltener

Falschtransaktion und im englischsprachigen Jargon auch bust): Im Finanzmarkt ein Geschäftsabschluss, der durch die irrtümliche Eingabe von Aufträgen zustande kommt und rückgängig gemacht werden kann; ein irrtümliches Geschäft (a trade erroneous entered), ein Fehlhandel. – Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 67 (Beschwerden über undurchsichtige Mistrade-Regelungen), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 224 (Mistrade-Anträge [mistrade applications] im ausserbörslichen Zertifikate-Handel). – Siehe Definitiver Kauf, definitiver, Kontraposition, Ristorno, Storno, Übertragung, endgültige, Verbraucherbeschwerden.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Mistrade ([englische Aussprache] so auch meistens im Deutschen gesagt; seltener“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/mistrade-englische-aussprache-so-auch-meistens-im-deutschen-gesagt-seltener/ (Stand: 15.10.2022).

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