Falschtransaktion und im englischsprachigen Jargon auch bust): Im Finanzmarkt ein Geschäftsabschluss, der durch die irrtümliche Eingabe von Aufträgen zustande kommt und rückgängig gemacht werden kann; ein irrtümliches Geschäft (a trade erroneous entered), ein Fehlhandel. – Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 67 (Beschwerden über undurchsichtige Mistrade-Regelungen), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 224 (Mistrade-Anträge [mistrade applications] im ausserbörslichen Zertifikate-Handel). – Siehe Definitiver Kauf, definitiver, Kontraposition, Ristorno, Storno, Übertragung, endgültige, Verbraucherbeschwerden.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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