Misstandsaufsicht (abuse control)

Auch in: EN ID

Bei einer Aufsichtsbehörde der Bereich, welcher sich mit Übertretungen im Zuge des Übernahmerechts befasst. Hierzu zählen alle Handlungen, welche – die ordnungsgemässe Durchführung von Angebotsverfahren beeinträchtigen oder – erhebliche Nachteile auf dem Markt für Wertpapiere auslösen können. Darunter fallen vor allem nicht veröffentlichte Kontrollerlangungen. – Siehe Fusionen und Übernahmen. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 208 (Grundsätzliches; einzelne Fälle) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Querschnittsaufgaben”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Misstandsaufsicht (abuse control)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/misstandsaufsicht-abuse-control/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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