Meldepflichtstufe (reporting level)

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In der Regel verlangen die Aufsichtsbehörden, dass an Waren- und Effektenbörsen ab einer bestimmten Höhe offener Positionen diese ihrer gemeldet werden müssen. – Siehe Aggregation, Commodity Futures Trading Commission, Positionen, meldepflichtige.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Meldepflichtstufe (reporting level)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/meldepflichtstufe-reporting-level/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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