Mehrfachnotierung (multiple listing)

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Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter den Handel der Aktien eines Unternehmens an Börsen in verschiedenen Währungsräumen. Aus dem jeweiligen Kurs lassen sich auch für die Zentralbank Rückschlüsse über den Wechselkurs der beteiligten Währungen ableiten. – Siehe Arbitrage, Daytrading.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Mehrfachnotierung (multiple listing)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/mehrfachnotierung-multiple-listing/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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