Mehrfachmandat (multiple mandate)

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Ein Vorstandsmitglied eines Unternehmens ist gleichzeitig auch als Geschäftsleiter in einem oder mehreren anderen Unternehmen im Amt. Für den Finanzbereich haben die Aufsichtsbehörden für Mehrfachmandate Beschränkungen eingeführt. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 89 (Rechtsgrundlage; Merkblatt der BaFin).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Mehrfachmandat (multiple mandate)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/mehrfachmandat-multiple-mandate/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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