Mehrfachmandat (multiple mandate)
Ein Vorstandsmitglied eines Unternehmens ist gleichzeitig auch als Geschäftsleiter in einem oder mehreren anderen Unternehmen im Amt. Für den Finanzbereich haben die Aufsichtsbehörden für Mehrfachmandate Beschränkungen eingeführt. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 89 (Rechtsgrundlage; Merkblatt der BaFin).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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