Anbieter und Nachfrager auf einem Teilmarkt (sub-market) besitzen Kenntnis über alle Umstände und Bedingungen auf diesem Handelsplatz. Im Ideal (in the ideal situation: dem Musterbild, das man sich in höchster Vollendung vorstellen kann) sind den Marktteilnehmern sämtliche Gegebenheiten auf dem Teilmarkt ohne jede Ausnahme bis ins Letzte bekannt, und so wird der Begriff auch in der Wirtschaftstheorie gebraucht. – Aus manchen Gründen ist dies jedoch tatsächlich, praktisch, im alltäglichen Tauschverkehr (normal commercial interaction) nicht zu verwirklichen, und auf dem Finanzmarkt eh nicht. So bedeutet Markttransparenz auch in den Vorschriften der Aufsichtsbehörden, dass die wesentlichen, ein Engagement hauptsächlich bestimmenden Tatsachen und Sachverhalte offenliegen, dass mit anderen Worten ein sehr hoher Informationsstand (high level of information) vorherrscht. – Siehe Markt, vollkommener, Marktanomalie, Marktrisiko, Transparenz. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 69 ff. (laufende Massnahmen im Zuge der Markttransparenz).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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