Lombardierung (lending on securities, pledging of securities, lodging of securities as cover)

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Allgemein die Gewährung eines Darlehns gegen Hergabe eines Pfandes als Sicherheit. – Im besonderen die Beleihung von Papieren. Diese muss man, wenn ein Pfandrecht entstehen soll, beim Kreditgeber oder für den Kreditgeber bei einer Verwahrstelle hinterlegen. – Der Ausdruck “Lombardierung” in Bezug auf Papiere wurde in neuerer Zeit mehr und mehr durch “Pensionierung” ersetzt. – Siehe Vinkulationsgeschäft.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Lombardierung (lending on securities, pledging of securities, lodging of securities as cover)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/lombardierung-lending-on-securities-pledging-of-securities-lodging-of-securities-as-cover/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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