Liquiditätsverordnung, LiqV (liquidity ordinance)

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Aufsichtsrechtliche, durch EU-Richtlinie im Jahr 2007 verfügte Vorschriften über die Liquiditätsausstattung der Banken einschliesslich der Emittenten von elektronischem Geld. Die Liquidität eines Instituts wird gemäss der LiqV grundsätzlich dann als ausreichend angesehen, wenn – die – vom jeweiligen Meldestichtag an gerechnet – für den folgenden Monat (erstes Laufzeitband; maturity band) zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel – die für diesen Zeitraum zur Verfügung stehenden Zahlungsverpflichtungen – mindestens decken. – Dieser Standardansatz (standard approach) kann angesichts ungleicher Institutsgrössen, teilweise sehr unterschiedlicher Geschäftsfelder und bei Berücksichtigung gar weltweiter Betätigungen eines Instituts nicht in jedem Falle befriedigend sein. Die infragekommenden Banken müssen daher in bankinternen Risikoberechnungen den Standardansatz entsprechend ergänzen. – Die Forderung nach Gewährleistung der jederzeitigen Zahlungsbereitschaft in der LiqV greift die gesetzlich Vorgabe in § 11 KWG auf. Falls es aber zu seinem Zusammenbruch der Refinanzierungskanäle kommen sollte (wie im Gefolge der Subprime-Krise), dann kann es trotz geplanter Vollziehung der Standardansatzes zu Liquiditäts-Engpässen und gar Insolvenzen kommen. – Siehe Gegenpartei, zentrale, Liquiditätspuffer, Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung, unternehmenseigene, Solvabilitätsverordnung. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 109, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 87 f. (Novellierung der LiqV), Geschäftsbericht 2006 der Deutschen Bundesbank, S. 95 f. (Inkrafttreten zum 1. Jänner 2007), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 118 (einzelne Posten), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 115 f. (Instituten steht es frei, ihre eigenen, institutsinternen Risikomessverfahren einzusetzen, anstatt die aufsichtlichen Anforderungen im Wege einer vorgegebenen Liquiditätskennziffer zu erfüllen), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2008, S. 69 f. (einzelne Vorschriften; Weiterentwicklung der Bestimmungen), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2008, S. 69 f. (Probleme; Öffnungsklauseln), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 153 (Zulassung institutsinterner Modelle).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Liquiditätsverordnung, LiqV (liquidity ordinance)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/liquiditatsverordnung-liqv-liquidity-ordinance/ (Stand: 15.10.2022).

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