Liquiditätsquote, strukturelle (net stable funding ratio, NSFR)

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Der Quotient aus der verfügbaren und der von den Aufsichtsbehörden geforderten stabilen Refinanzierung. Die NSFR soll damit erreichen, dass Institute nicht übermässig von kurzfristigen und damit vergleichsweise stark schwankenden (volatilen; volatile) und nur schwer vorauszuberechnenden (unpredictable) Refinanzierungsquellen abhängig sind. Es wird mit anderen Worten ein Anreiz geschaffen, die langfristigen Refinanzierungsquellen stärker zu nutzen. – Im Zuge der aus der Subprime-Krise hervorgegangen Finanzkrise wurde deutlich, dass der grosse Engpassfaktor (bottleneck factor) auf dem Finanzmarkt nicht in erster Linie das Kapital war, sondern die Möglichkeit, angesichts ungünstiger Marktbedingungen Vermögenswerte zu veräussern und in Geld umzuwandeln. Aus diesem Grunde müssen Banken in der EU bis Anfang 2019 – ursprünglich war Ende 2012 vorgesehen – überwiegend – nämlich über aber nicht unter fünfzig Prozent – ihrer Liquiditätspuffer in hartem Eigenkapital vorhalten. Der restliche Teil darf aus Bargeld, Staatsanleihen, hochwertigen Unternehmensanleihen und Covered Bonds wie Pfandbriefen bestehen. Im Falle von Staatsanleihen entstand die Forderung, ausschliesslich hochbonitäre Papiere anzuerkennen, nämlich Titel von solchen Staaten, die nach vernünftiger sachlicher Abwägung und Einschätzung der Anleger ihre aufgenommenen Kredite auch zurückzahlen können und wollen. Dem zugrunde liegt ein Zeithorizont von zwölf Monaten. – Siehe Liquiditätsdeckungsziffer, Liquiditätskrisenplan, Liquiditätspuffer, Liquiditätsrisiko, Liquiditätsschock, Liquiditätsverordnung, Liquidity at Risk, Notreserve, Quick Ratio. Solvenz, Solenzaufsicht, Stock Approach, Szenarien, aussergewöhnliche. – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 51 (CEBS fordert
Puffer aus ständig liquidisierbaren Aktiva), S. 56 (Vorschriften für das LiquiditätsrisikoManagement), Monatsbericht der EZB vom Juli 2009, S. 17 ff. (Tendenz zur Erhöhung des Liquiditätskissens in der Finanzkrise; Übersichten), Geschäftsbericht 2009 der Deutschen Bundesbank, S. 99 (Liquiditätspuffer als Schutz vor systemischer Krise), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 51 (Empfehlungen der CEBS zur angemessenen Höhe und Zusammensetzung des Liquiditätspuffers), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 137 (detaillierte Vorschriften im Zuge der MaRisk-Novelle 2010), Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 66 (Festlegung von Einzelheiten der Berechnung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute”, Monatsbericht der EZB vom April 2013, S. 86 (Definition), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2013, S. 63 f. (Anforderungen an das Liquiditätsmanagement der Institute im Zuge von Basel-III), Finanzstabilitätsbericht 2013, S. 105 (NSFR schliesst nicht aus, das nationale Aufsichtsbehörden weitere verbindliche Liquiditätskennziffern festlegen).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Liquiditätsquote, strukturelle (net stable funding ratio, NSFR)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/liquiditatsquote-strukturelle-net-stable-funding-ratio-nsfr/ (Stand: 15.10.2022).

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