Lieferung, physische (physical settlement)

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Bei einer Call-Option kann vertraglich vereinbart werden, dass die Gegenpartei – der Schreiber der Option – bei der Ausübung den Basiswert gegenständlich liefert. Dieser ist auch dann zu erbringen, wenn der Preis des Basiswertes seit Vertragsabschluss weit über den vereinbarten Preis gestiegen ist. Das Verlustrisiko entspricht hier der Differenz zwischen beiden Preisen. Da nun aber der Kurs des Basiswertes theoretisch unbegrenzt steigen kann, so wird die physische Lieferung unter Umständen zu einer äusserst teuren Leistung. – Bei einer Put-Option muss der Schreiber den Basiswert zum ursprünglich vereinbarten Preis, abnehmen, wenn dies vertraglich festgelegt wurde. Ist der Marktpreis des Basiswertes weit unter den vereinbarten Preis gefallen, so entsteht ein Verlust in Höhe des Unterschiedes zwischen den beiden Preisen. Im äusserten Falle droht ein Verlust in Höhe des ursprünglich vereinbarten Preises. – Sieht eine Option hingegen den Barausgleich (cash settlement) vor, dann ist nur ein Geldbetrag zu zahlen. Dieser entspricht der Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Kurs des Basiswertes am Erfüllungstermin. Die gegenständliche Lieferung schliesst somit ein höheres Risiko ein als der Barausgleich (cash settlement; die Barabfindung). – Siehe Erfüllung, Option, europäische, Position, schwache, Rohstoff-Terminvertrag, Termingeschäft, Verfügbarkeitsprämie, Wiedereindeckungs-Risiko.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Lieferung, physische (physical settlement)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/lieferung-physische-physical-settlement/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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