Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu bewerten sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidung oder Verringerung zu ergreifen. Für größere Unternehmen kommen Berichts- beziehungsweise Dokumentationsanforderungen hinzu. Der Bericht ordnet das Gesetz als eine Vorschrift ein, die grundlegende betriebliche Abläufe und die Organisation von Lieferketten berührt und dadurch Umsetzungsaufwand verursachen kann. Die materiellen Sorgfaltspflichten sind von den gesonderten Berichtspflichten zu unterscheiden.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juli 2026 , 28.07.2026 , PDF-S. 89. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1000490/referenceDoc/0c7ffdf36931c503b9df759a24dbc29e.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/lieferkettensorgfaltspflichtengesetz/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

4 Seitenaufrufe dieser Seite