Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu bewerten sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidung oder Verringerung zu ergreifen. Für größere Unternehmen kommen Berichts- beziehungsweise Dokumentationsanforderungen hinzu. Der Bericht ordnet das Gesetz als eine Vorschrift ein, die grundlegende betriebliche Abläufe und die Organisation von Lieferketten berührt und dadurch Umsetzungsaufwand verursachen kann. Die materiellen Sorgfaltspflichten sind von den gesonderten Berichtspflichten zu unterscheiden.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juli 2026 , 28.07.2026 , PDF-S. 89. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1000490/referenceDoc/0c7ffdf36931c503b9df759a24dbc29e.