Lieferantenkredit (suppliers credit, trade credit)
Ein – urkundlich nicht gesichertes, – aus einem Kaufvertrag – durch Stundung (deferment of payment; zeitlicher Aufschub der Zahlung) des Kaufpreises entstandenes Darlehn – von Unternehmen an andere Firmen, oft auch undeutlich Firmenkredit, Buchkredit, Geschäftskredit und Handelskredit genannt. – Solche Darlehn sind für die kreditgewährende Firma in aller Regel lohnend, weil sie dadurch ihre Stellung gegenüber Lieferanten bzw. Abnehmer stärken und unter Umständen durch entsprechende Abschreibungen auf diese Darlehn die anstehende Steuerlast mindern kann. – Verknappt die Zentralbank die Geldmenge, so steigen erfahrungsgemäss auch die Lieferantenkredite. – Empirisch sind “echte” Lieferantenkredite nur sehr schwer zu ermitteln, weil diese nicht selten auch der Bilanzkosmetik dienen: Unternehmen wollen möglichst wenig Bankkredite in der Bilanz ausweisen. – Siehe Handelskredit, Seller’s Note, Skonto, Ultimo-Factoring,. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 2011, S. 25 ff. (Funktion der Lieferantenkredite; Inanspruchnahme seitens der Unternehmen im Eurogebiet seit 2001; Übersichten).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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