Die Einzahlung auf gezeichnete Obligationen oder Aktien, also die teilweise (minimum subscription payment; Mindestliberierung) oder volle Bezahlung der zugeteilten Papiere. – Besteht die Liberierung bei einer AG ganz oder teilweise nicht aus Bargeld, sondern sie wird auf dem Weg einer Sacheinlage (contribution in kind, non-cash capital contribution) geleistet, so spricht man von Apportgründung (formation by subscription in specie); siehe Artikel 628 OR. Eine Liberierung kann auch durch Verrechnung mit Forderungen erfolgen. – Das Datum, zu dem eine Zahlung für gezeichnete Effekten durch den Käufer zu leisten ist. – In der älteren Finanzsprache auch allgemein die Freistellung von einer Schuld durch Zahlung. – Siehe Abmachung, Aktien-Optionen, Belegschaftsaktien, Kompensation, Zeichnung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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