Leverage Ratio

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Die Leverage Ratio setzt das Kernkapital einer Bank ins Verhältnis zu ihrem gesamten, nicht nach Risikogewichten differenzierten Engagement. Anders als risikobasierte Kapitalquoten behandelt sie Positionen grundsätzlich unabhängig von ihrem aufsichtsrechtlichen Risikogewicht. Deshalb gehen auch Staatsschuldtitel mit einem Risikogewicht von null vollständig in die Kennziffer ein. Die Leverage Ratio wirkt damit als nicht risikobasierte Begrenzung der Verschuldung und kann den Aufbau solcher Bestände beschränken, obwohl daraus keine risikobasierten Eigenkapitalanforderungen entstehen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – September 2026 , 21.09.2026 , PDF-S. 38. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1007720/referenceDoc/a9c78c09edfd858dd498d4acc17ce10d.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Leverage Ratio“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/leverage-ratio-2/ (Stand: 05.10.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com