Letztsicherungsvorkehrung (backstop arrangement)

Auch in: EN FR

Eine im voraus genau festgelegte
Vereinbarung, wie im Falle einer zahlungsunfähigen Bank gehandelt werden muss. Der Begriff tauchet 2013 in Zusammenhang mit der Frage auf, welcher der europäischen Institutionen die Abwicklung eines überschuldeten Instituts obliegen soll. – Siehe Abwickelbarkeit, Amortisation, negative, Anlegerschutz, Bail-out, Bad Bank-Modell, deutsches, Bank, systemische, Bankenrettung, umgekehrte, Bankzusammenbrüche, Bazooka, BradfordVerstaatlichung, Europäischer Abwicklungsfonds, Europäischer Stabilitätsmechanismus, Exit-Strategie, Finanzmarktstabilisierungsanstalt, Japanisierung, Rettungspaket, Retterei, Risikoträger, endgültiger, Sifi-Oligopol, Staatshaftung, Stabilitätsfonds, europäischer, Tilgungsfonds, Unternehmen, staatliche geförderte, Vertragstreue, Vertrauen, Zetts, drei, Zombiebank.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Letztsicherungsvorkehrung (backstop arrangement)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/letztsicherungsvorkehrung-backstop-arrangement/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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