Die Beschlagnahme der Leiche eines Schuldners mit dem Ziel, die offenstehenden Verbindlichkeiten des Verstorbenen durch die Angehörigen zu erzwingen. Im Römerreich war dies weithin üblich; es wurde indessen von christlichen Kirchenvätern (early Christian church fathers) wie dem Heiligen Ambrosius (340-397), Bischof von Mailand, als unsittlich verurteilt. – Siehe Einzug, Existenzminimum, Faustpfandkredit, Freikauf, Geldeintreibung, Kinderpfand, Leibbürge, Loskaufgeld, Pfand, Übersatz, Wucher, Wucher-Herausforderung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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