Leichenpfand (dead body pawn)

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Die Beschlagnahme der Leiche eines Schuldners mit dem Ziel, die offenstehenden Verbindlichkeiten des Verstorbenen durch die Angehörigen zu erzwingen. Im Römerreich war dies weithin üblich; es wurde indessen von christlichen Kirchenvätern (early Christian church fathers) wie dem Heiligen Ambrosius (340-397), Bischof von Mailand, als unsittlich verurteilt. – Siehe Einzug, Existenzminimum, Faustpfandkredit, Freikauf, Geldeintreibung, Kinderpfand, Leibbürge, Loskaufgeld, Pfand, Übersatz, Wucher, Wucher-Herausforderung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Leichenpfand (dead body pawn)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/leichenpfand-dead-body-pawn/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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