Geschäft, bei dem Verträge vom Versicherungsnehmer (policyholder) gekauft und an andere übertragen werden. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem US-amerikanischen, britischen und deutschen Zweitmarkthandel. Diese drei Zweitmärkte weisen zum Teil stark voneinander abweichende Merkmale auf. – Die Lebensversicherung in den USA dient – anders als in Deutschland – nicht vorrangig zur Altersvorsorge, sondern zur Absicherung des Todesfalls. Insonders ältere und kranke Versicherungsnehmer können ihren Vertrag vorzeitig veräussern. Der Verkäufer gewinnt dabei von der vorzeitigen Auszahlung der angesparten Summe, welche er beispielsweise für Behandlungskosten aufbringen kann. Wer eine solche Lebensversicherung erwirbt, lässt sich als Begünstigter in die Police eintragen und übernimmt die gesamthaften Zahlungsverpflichtungen. Bei Eintritt des Todesfalls der versicherten Person erhält er die Todesfallsumme ausbezahlt. Die Rendite bemisst sich an der Differenz zwischen Todesfallsumme sowie bezahltem Kaufpreis zuzüglich Prämienzahlungen. Die Kalkulation der Rendite erfolgt auf Grundlage von Gutachten medizinischer Einrichtungen. – Auf dem britischen Lebensversicherungs-Zweitmarkt werden – ähnlich wie in Deutschland – Kapital-Lebensversicherungen (Traded Endowment Policies, TEPs) gehandelt, die eine Auszahlung im Erlebensfall vorsehen, jedoch von den Inhabern vor Ablauf der Vertragsfrist auf dem Zweitmarkt verkauft werden können. Die TEP-Rendite besteht aus – der eigentlichen garantierten Versicherungssumme, – den jährlichen, ebenfalls in ihrer Höhe garantierten Bonuszahlungen sowie – einem variablen Schlussbonus. Anders als in Deutschland, so dürfen britische Lebensversicherungen auf dem Kapitalmarkt wesentlich höhere Risiken eingehen, was dort zu einer höheren Risikovolatilität führt. – Auch auf dem deutschen Zweitmarkt für Lebensversicherungen können KapitalLebensversicherungen innert ihrer Vertragslaufzeit gehandelt werden. Der Verkauf der Lebensversicherung stellt eine Wahlmöglichkeit gegenüber der Kündigung dar. Hier kauft der Policenankäufer die Versicherung über Rückkaufswert an und führt diese an Stelle des ursprünglichen Versicherungsnehmers bis zur Endfälligkeit weiter. Der Käufer gewinnt dabei durch die Wertentwicklung der Police, etwa durch die Zahlung der Schlussüberschüsse bei Vertragsende. Der Verkäufer hat zunächst einen finanziellen Mehrwert verglichen mit der Kündigung. Zusätzlich bleibt ihm aber aufgrund der Weiterführung der Prämienzahlungen zunächst ein Rest-Todesfallschutz erhalten, welcher sich im Laufe der Zeit jedoch aufzehrt. Die Zweitmarktpolice ist dann ein reines Anlageprodukt und kann von privaten und institutionellen Investoren erworben werden. – Der internationale Zweitmarkt für Lebensversicherungen wird in Deutschland institutionell durch den Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) in München vertreten. – Der Ankauf von Lebensversicherungen unter Fortführung derselben, also der blosse Kauf von Lebensversicherungen, ist keine nach dem KWG erlaubnispflichtige Geschäftstätigkeit. Auch ein Weiterverkauf solcher Lebensversicherungen an Dritte stellt keine nach dem KWG erlaubnispflichtige Geschäftstätigkeit dar. Derartige Zweitmarkt-Anbieter werden daher nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt. Die BaFin beurteilt im Zusammenhang mit gebrauchten Lebensversicherungen in erster Linie die Frage, ob im Zuge dessen Bankgeschäfte ohne Erlaubnis betrieben werden. – Siehe Policenbörse, Policenkredit. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 229 (undurchsichtige Ausgestaltung entsprechender Verträge), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 214 f. (Fragen der Erlaubnis für entsprechende Geschäfte) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Querschnittsaufgaben”.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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