Lead Supervisor (so auch im Deutschen gesagt)

Im Jahr 2004 von der EU-Kommission ins Gespräch gebrachte finanzmarktliche Aufsichtsinstanz für eine Institutsgruppe gesamthaft, also auch aller ihrer Filialen und selbständigen Zweiggesellschaften (subsidaries) in anderen Staaten der EU. Danach sollte die Aufsichtsbehörde des Mutterinstituts die letzte Entscheidung auch über die Zulassung der anzuwendenden Risikomessverfahren haben. – Durch die Errichtung der europäische Bankenaufsicht wurde dieser Vorschlag 2014 grundsätzlich verwirklicht. – Siehe Gigabank, G-Sifis, Lamfalussy-Vorschlag, Mischkonzern, Subsidiaritätsprinzip.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Lead Supervisor (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/lead-supervisor-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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