Bei einem Darlehn der Zeitraum von Vertragsbeginn bis – zum vereinbarten Rückzahlungstermin bzw. – zur tatsächlich erfolgten gänzlichen Tilgung, und in der Regel in Monaten angegeben. – Bei einer Option die Zeitspanne zwischen aktuellen Datum und dem Tag, an dem man das Optionsrecht letztmalig ausüben kann, dem Verfalltag. – Die Geltungsdauer einer Schuldverschreibung. – Längste Laufzeit (maximum maturity) ist der Zeitraum vom Beginn der vertragsgemässen Verzinsung bis zur Endfälligkeit (final maturity). – Restlaufzeit (residual maturity) ist der Zeitraum von jetzt bis zur Fälligkeit bei gesamtfälligen Anleihen (issues falling due en bloc). – Längste Restlaufzeit (maximum residual maturity) ist der Zeitraum von jetzt bis zur Fälligkeit der letzten Rate bei Tilgungsanleihen (redeemable issues). – Kürzeste Restlaufzeit (minimum residual maturity) ist der Zeitraum von jetzt bis zur Fälligkeit der nächsten Rate bei Tilgungsanleihen. – Mittlere Restlaufzeit (mean residual maturity) ist die Summe aus kürzester und längster Restlaufzeit geteilt durch zwei. – Rechnerische Restlaufzeit (computed residual maturity) ist diejenige Laufzeit, nach der eine Tilgungsanleihe auf einmal getilgt werden muss, wenn man sie als eine gesamtfällige Anleihe (if it is regarded as an issue falling due en bloc) mit gleichem Nominalzinssatz (a constant nominal interest rate) gleichem Kurs und gleicher Rendite betrachtet. – In der Assekuranz die Zeit, wie lange ein mit der Versicherung abgeschlossener Vertrag läuft. Bei Abschluss einer mehrjährigen Laufzeit kann der Vertrag im Regelfall erst mit Ablauf des dritten Vertragsjahres gekündigt werden. Vorher ist dies nur möglich, wenn ein Schaden eingetreten ist oder die Versicherung zwar die Beiträge, nicht aber auch die Leistungen erhöht. – Siehe Abzinsungspapier, Anleihe, Annuitätsdarlehn, Ausführung automatische, Balloon, Bullet Payment, Duration. – Vgl. das monatlich erscheinende Statistische Beiheft “Kapitalmarktstatistik” der Deutschen Bundesbank zum Umfang der Papiere und in den Erläuterungen die hier gegebenen Unterscheidungen.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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