Frühere Abgabe, die Lauer (= Gerber, Lederer; tanner) für die Wassernutzung an Bächen zu entrichten hatten, vor allem für das Ableiten der Gewässer zur Füllung des Lohgrabens (tanning pit). In der Regel wurden die Weissgerber (auch: Löscher, Erchmacher, Rössler = Gerber von Pferdehäuten; tawer) mit der gleichen Abgabe belastet. – Siehe Dechergeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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