Lauergeld auch Löhergeld (tanner impost)

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Frühere Abgabe, die Lauer (= Gerber, Lederer; tanner) für die Wassernutzung an Bächen zu entrichten hatten, vor allem für das Ableiten der Gewässer zur Füllung des Lohgrabens (tanning pit). In der Regel wurden die Weissgerber (auch: Löscher, Erchmacher, Rössler = Gerber von Pferdehäuten; tawer) mit der gleichen Abgabe belastet. – Siehe Dechergeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Lauergeld auch Löhergeld (tanner impost)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/lauergeld-auch-lohergeld-tanner-impost/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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