Kuratoriumsgeld (film subsidy) Im Zuge der deutschen Filmförderung von dem dazu gesetzlich beauftragten Gremium (board of trustees), dem 1965 eingerichteten “Kuratorium junger deutscher Film”, bewilligte Mittel (support money). – Siehe Geldgrab.

– Siehe Geldgrab.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Kuratoriumsgeld (film subsidy) Im Zuge der deutschen Filmförderung von dem dazu gesetzlich beauftragten Gremium (board of trustees), dem 1965 eingerichteten “Kuratorium junger deutscher Film”, bewilligte Mittel (support money). – Siehe Geldgrab.“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kuratoriumsgeld-film-subsidy-im-zuge-der-deutschen-filmforderung-von-dem-dazu-gesetzlich-beauftragten-gremium-board-of-trustees-dem-1965-eingerichteten-kuratorium-junger-deutscher-film-bewilli/ (Stand: 15.10.2022).

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