Kundengeldabsicherung (safeguarding of the customer’s money)

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Besondere Geschäfte, üblich vor allem auf dem Markt für Reiseleistungen. Eine Bank oder ein Versicherungsunternehmen gewährleistet dabei dem Reisekunden, dass er seinen bezahlten Preis für die gebuchte Reise zurückerhält, wenn der Reiseveranstalter zahlungsunfähig geworden ist. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 111 (Risikoberechnung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kundengeldabsicherung (safeguarding of the customer’s money)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kundengeldabsicherung-safeguarding-of-the-customers-money/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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