Zwischen Vertragspartnern auf dem Finanzmarkt ein Entgegenkommen nach Vertragsabschluss (arrangement on a good-will-basis after conclusion of the contract) und damit ein Verzicht auf eine juristische Auseinandersetzung. – Zum Problem wurden seit etwa 1970 Fragen der Kulanz im Verhältnis zwischen Bank und Kunde. Denn ständig fordern hier Verbraucherverbände (consumer associations) von den Instituten Kulanz ein, wenn der Kunde ersichtlich – und oft wohl auch absichtlich, berechnend – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen missachtet.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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