Kreisgeld (district administration fee)

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Frühere Abgabe, die an den Kreis in Sinne von Gemeinde-Verband zu leisten war, auch Kreisanliegenheit, Kreisanschlag, Kreisextraordinarium, Kreisgebührnis, Kreisprästanda, Kreisschatzung, Kreisumlage und ähnlich genannt. Das Kreisgeld wurde – teils von allen im Kreis ansässigen Personen (Kreiseingesessene; district dwellers), – teils von begüterten Personen (well-to-do persons), – teils als Umlage bei den einzelnen Gemeindekassen eingezogen. – Die Abgabe diente in erster Linie dazu, Infrastrukturmassnahmen für den Bezirk (to develop infrastructure of the area) zu finanzieren, wie etwa die Anlegung von Strassen, die Schaffung von Anlagen zur Brandsicherung wie Löschteiche, Geräte und Wagen, die Einrichtung und Unterhaltung von besonderen Schulen oder den Bau und den Betrieb von Altenheimen (old-age homes) und Krankenhäusern. – Siehe Brandgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kreisgeld (district administration fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kreisgeld-district-administration-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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