Kreditvergabe-Grundregel (bank lending basic rule)

Auch in: EN FR

Ein Darlehn darf nur bekommen, wer – subjektiv willens (is willing) und – objektiv in der Lage (is able) ist, den Kredit zurückzuzahlen. – Die Finanzgeschichte zeigt deutlich, dass sobald diese beiden Umstände nicht gewissenhaft berücksichtigt werden, es über kurz oder lang zu Bankzusammenbrüchen mit weitreichenden Folgen kommt, sowie im Zuge der Subprime-Krise. – Siehe Abzahlungshilfen, Community Investment Act, Kredit, kurzfristiger, Kreditverbreifung, Kreditkarten-Fiasko, Kredit-Punktbewertungsverfahren, Kreditverlust, Luftpapiere, Ninja Loans, Papiere, toxische, Subprime Lending, Subprime-Wohnraumfinanzierung, Zitronenhandel, Zwei-Achtundzwanzig-Kredit.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Passend zum Seiteninhalt

Passende Formel

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kreditvergabe-Grundregel (bank lending basic rule)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kreditvergabe-grundregel-bank-lending-basic-rule/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

5 Seitenaufrufe dieser Seite