Die Anweisung an einen Dritten – in der Regel an eine Bank -, dem Inhaber der Urkunde eine Zahlung bis zu einer bestimmten Höhe zu Lasten des Ausstellers zu leisten; in der älteren Literatur auch offener Wechsel genannt. – Siehe Akkreditiv.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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