Konzentrationslimit für staatliche Forderungen

Ein Konzentrationslimit für staatliche Forderungen legt eine verbindliche Obergrenze für das Engagement einer Bank gegenüber einem einzelnen Staat fest. Wird die Grenze überschritten, müssen vorhandene Bestände reduziert werden; zusätzliche Käufe von Schuldtiteln dieses Emittenten sind nicht mehr zulässig. Im Unterschied zu einem Konzentrationszuschlag wirkt das Limit nicht über steigende Eigenkapitalkosten, sondern unmittelbar über die zulässige Positionshöhe. Seine Diversifikationswirkung und der erforderliche Umschichtungsbedarf hängen wesentlich von der konkreten Höhe der Grenze ab.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – September 2026 , 21.09.2026 , PDF-S. 49. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1007720/referenceDoc/a9c78c09edfd858dd498d4acc17ce10d.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Konzentrationslimit für staatliche Forderungen“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/konzentrationslimit-fur-staatliche-forderungen/ (Stand: 05.10.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com