Konto, nachrichtenloses (dormant account)

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Ein Konto, bei dem die Verbindung der Bank zum Kunden abgebrochen ist. Dies ist besonders der Fall, wenn – Schreiben der Bank als unzustellbar zurückkommen, – bei banklagernder Korrespondenz und Depots das Institut davon Kenntnis hat, dass der Kunde verstorben ist und keine Anschrift eines Bevollmächtigten oder Erben vorliegt, – ein Kontakt mit dem Kunden bzw. dessen Bevollmächtigten oder Erben in der Regel seit zehn Jahren nicht mehr möglich war, obzwar sich die Bank darum bemüht hat. Die jeweiligen nationalen Vorschriften bestimmen im einzelnen, wie ein Institut mit solchen Konten umzugehen hat. – Der italienische Staat erliess 2008 ein Gesetz, wonach nachrichtenlose Konti dem Fiskus anheimfallen. – Siehe Konto, schlafendes.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Konto, nachrichtenloses (dormant account)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/konto-nachrichtenloses-dormant-account/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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