Konto, mitnehmbares (portable account)
Die Forderung, dass bei Wechsel eines Kunden von einer Bank zu einem anderen Institut die Kontonummer an den neuen Anbieter übertragen werden muss. – Die heute in Deutschland üblichen Kontonummern sind nach unterschiedlichen Systematiken (different classification and organising methods) vergeben. Die Übertragung in ein anderes numerisches System ist deshalb so gut wie unmöglich bzw. würde nur zu äusserst hohen Kosten möglich sein. Man verlangt ja auch von der Post nicht, dass bei Umzug eines Kunden in eine andere Stadt die bisherige Strasse und Hausnummer beibehalten werden muss. Bei näherem Bedacht erweisen sich diesbezügliche Ansinnen, von Verbraucherverbänden (consumers’ associations) immer wieder in die Öffentlichkeit getragen, als in mehrerer Hinsicht wirklichkeitsfremd (unrealistic).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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