Konjunkturausgleichsrücklage

Eine Konjunkturausgleichsrücklage dient dazu, konjunkturelle Schwankungen im Rahmen der Schuldenbremse symmetrisch abzubilden. In einem Aufschwung wird sie durch konjunkturbedingte Entlastungen aufgefüllt; in einem Abschwung kann sie zur Abdeckung konjunktureller Belastungen eingesetzt werden. Ihr Bestand soll damit über den Konjunkturzyklus steigen und sinken. Bei doppischer Haushaltsführung kann eine bilanzielle Konjunkturposition eine vergleichbare Funktion übernehmen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Oktober 2025 , 16.10.2025 , PDF-S. 103. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/966566/referenceDoc/cdbe77c12deff13d3cf07f01032df69d.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Konjunkturausgleichsrücklage“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/konjunkturausgleichsrucklage/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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