Knock-in-Option (so auch im Deutschen gesagt)

An den Märkten für Devisen und Edelmetallen häufige Form der vertraglichen Vereinbarung. Hier tritt die Call-Option nur dann in Kraft, wenn der Basiswert eine bestimmte Grenze (Barriere, Knock-out-Level) überschritten hat (a latent option contract that begins to function as a normal option [knocking in = an instance of striking or colliding] only once a certain price level is reached before expiration). – Andererseits spricht man von einer Knock-out-Option, wenn der Basiswert die Barriere unterschritten hat. – Siehe Barriere-Option, Basisrisiko, Option, pfadabhängige, Sleepy Warrant, Unterwasser.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Knock-in-Option (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/knock-in-option-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

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