Kaufkraft-Ausgleich (cost-of-living adjustment)

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Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter die Entschädigung für den durch Geldwertverschlechterung erlittenen Kaufkraftverlust abhängig Beschäftigter. Im Regelfall geschieht dies über eine Anhebung der Verdienste (increase of earnings). – Siehe Deputat, Geldwertstabilität, Indexlohn, LohnPreis-Spirale, Ölpreis-Ausgleich.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kaufkraft-Ausgleich (cost-of-living adjustment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kaufkraft-ausgleich-cost-of-living-adjustment/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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